
Um es gleich am Anfang zu beantworten: so einfach ist es mit dem Kauf von E-Books nicht. Rein rechtlich betrachtet erwerben Sie als Privatnutzer, wenn Sie für ein E-Book bezahlen, nur eine Lizenz zur Nutzung, nicht aber das Eigentum an diesem E-Book, das als Datei ein sogenanntes „nicht körperliches Werk darstellt. Soweit, so gut oder vielleicht auch schlecht, denn weiterverkaufen, vererben oder verschenken können Sie diese Lizenz natürlich nicht, obwohl der europäische Gerichtshof entschieden hat, dass etwa gebrauchte Software sehr wohl weiterverkauft werden kann.
Was das mit Bibliotheken zu tun hat? Bibliotheken haben ja das Recht, alle „körperlichen Werke“ – also etwa Bücher, CDs, Filme – die auf dem Markt erschienen sind, zu erwerben und auszuleihen. Nur so können sie ihren Bildungs- und Informationsauftrag erfüllen, damit sich jeder „aus allgemein zugänglichen Quellen […] unterrichten“ kann (Art. 5 GG). Für das Ausleihen erhalten die Urheber der Werke sogar Geld vom Bund und den Bundesländern (die sogenannte Bibliothekstantieme).
Bei E-Medien besteht nicht nur das Problem, dass Bibliotheken ebenso wie Privatpersonen kein Eigentum daran erwerben können. Bibliotheken muss derzeit vom Verlag explizit auch das Recht eingeräumt werden, ein E-Book zum „Verleih“ anbieten zu dürfen. Nun kann es sein, dass der Verlag Bibliotheken dieses Recht verweigert oder es für die Bibliothek extrem teuer macht, weshalb diese auf die Nutzung dieses Rechtes verzichtet.
Was daran problematisch ist? So wie es sich die wenigsten leisten können, jedes Buch zu erwerben, das sie interessiert, kann es sich entsprechend nicht jeder leisten, E-Books zu kaufen oder bei kommerziellen Anbieter zu „leihen“. Im virtuellen Bereich droht also das Angebot öffentlicher Bibliotheken, dessen qualitätsorientierte Auswahlvielfältig die Gesellschaft und ihre Interessen und Meinungen spiegeln sollte, zu verarmen, weil die Anbieter virtueller Medien bestimmen, welche ihrer Angebote Bibliotheken zum Verleih anbieten dürfen – und welche nicht. Damit würden die E-Book-Angebote von Bibliotheken weiterhin „von Verlegers Gnaden“ abhängig sein – oder vom Medienetat, sofern der Verleger den Preis für das Verleihrecht in exorbitante Höhen treibt.
Was kann ich, was können Sie als Bibliothekskunde tun? Schreiben Sie Ihrem Abgeordneten! Musterschreiben dazu finden Sie auf der deutschen Seite der europaweiten Kampagne „The right to e-read“, www.ebooks-in-bibliotheken.de. Dort ist die hier stark vereinfacht dargestellte Problematik ausführlich und noch wesentlich detailierter erläutert. E-Books in Bibliotheken sind unser gutes Recht!
Sehr informativer Artikel. Aber es ist schade, dass es in Bibliotheken nicht mehr E-Books gibt, denn ich möchte ungern meine eigenen E-Books bestellen. Warum soll ich E-Books bestellen und bezahlen, wenn ich das Buch danach nicht ins Regal stellen kann? Dann lieber ein traditionelles Buch kaufen!
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Liebe Vicky,
Bibliotheken kämpfen derzeit ja darum, das sich das ändert und jede Bibliothek die E-Books kaufen kann, die zur Erfüllung ihres Dienstleistungsauftrags gehören. Am Ende könnte das auch bedeuten, dass der Erwerb von E-Books für den Endverbraucher anders geregelt wird und wirklichen Besitz einschliesst – auch wenn das sicher ein hohes Ziel ist. Auf Change.org kannst Du eine Online-Pwetition dazu zeichnen: den Link dazu findest Du in diesem Posting oder direkt hier.
Herzlich grüsst
Jarg
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Pingback: [Die Sonntagsleserin] KW #15 – April 2014 | Phantásienreisen
Ganz toller und informativer Artikel! Ich konnte nicht anders, als ihn zu rebloggen! 🙂
Liebste Grüßte!
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Danke für die freundlichen Worte, das Rebloggen und mitmachen. Liebe Gruesse von Jarg
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Hat dies auf Die Welt der Worte rebloggt und kommentierte:
Auf Jargs Blog bin ich soeben auf einen wirklich lesenswerten Artikel bezüglich E-Books und Bibliotheken gestoßen. Auftrag: Lesen und mitmachen!
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Hat dies auf Die Stadtbücherei Erkrath bloggt rebloggt und kommentierte:
Liebe Leser,
es geht um unser und euer Recht. Dazu hat Jarg einen super Blogbeitrag geschrieben hat, den wir nicht besser hätten schreiben können 😉 , denn es ist nicht einfach, für eine verworrene Rechtslage verständliche Worte zu finden. Deshalb rebloggen wir heute und sagen vielen Dank Jarg.
Ihr könnt uns Bibliotheken unterstützen! Vielen Dank!
Hier das Musterschreiben an unsere Bundestagsabgeordneten. Nutzt das Musterschreiben (http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/kampagnen/Musterschreiben_E-Book-Kampagne.doc) als Grundlage, um an den Bundestagsabgeordneten aus eurem Wahlkreis zu schreiben. Den oder die Bundestagsabgeordnete aus eurem jeweiligen Wahlkreis findet ihr hier: http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete18/index.jsp (Quelle, 11.04.2014)
Und hier hat die Stadtbibliothek Bremen eine übersichtliche Landing-Page erstellt. Dort könnt ihr die Kampagne außerdem mit einem Klick unterstützen: https://www.stabi24.de/ebooks/
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Danke für das Rebloggen!
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Darüber habe ich mir noch gar keine Gedanken gemacht. Interessanter Artikel.
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Siehste mal … 😉
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Angebot und Nachfrage bestimmt was gekauft und gelesen wird – und wenn es zu teuer ist hat es eh keine Chance, weil der Internet User, ist in der Regel ein Mc Internet also ein Schotte.
Liebe Grüsse zentao
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Wohl war. Ein Grund mehr für das Recht auf Verleih ALLER E-Books in Bibliotheken 😉
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Hat dies auf Der Ascheberger rebloggt.
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