Eine Rede, auf die man nicht oft genug hinweisen kann …
Wir nehmen das ja so hin, dieses Grundgesetz. Und wir nehmen das manchmal gar nicht so ernst, so zum Beispiel den schönen Paragrafen 16, der eigentlich einmal schlicht hieß Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Das haben 1993 deutsche Politiker unter weitgehender Zustimmung des deutschen Volkes durch einen Wust von hässlichen Zusätzen ausgehebelt. Nur so kann es sein, dass das reichste Land der EU die wenigsten Flüchtlinge aufnimmt. Egal ob es sich um solche handelt, die übers Mittelmeer nach Lampedusa flüchten, oder die vielen syrischen Flüchtlinge, die eher in der ach so bösen Türkei Zuflucht finden, als bei uns.
Aber damit wollte ich gar nicht anfangen. Eigentlich wollte ich so anfangen:
Gestern vor 65 Jahren trat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft – und bis heute ist es ein, wenn auch an einigen Stellen notwendig geänderter (aus 2 mach 1), an andere Stelle (s.o. § 16) schwer vergewaltigter, aber doch grundlegender Text…
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Hallo Jarg,
vielen Dank fürs rebloggen. Ich denke, die ede kann gar nicht oft genug weiterverbreitet werden, insbesondere nachdem sich jetzt nun doch Merkels Grundrechte am Handy als wichtiger herauskristallisiert haben, wie die vom gemein abgehörten Volk…
Liebe Grüsse, Kai
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Manchmal kommt man sich ja schon vor wie in „1984“ … fehlt nur noch, das unsere Handys nicht nur abgehört werden, sondern auch in Gegenrichtung unaufgefordert regierungskonforme Parolen skandieren. Unabschaltbar, natürlich …
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